Das Ergebnis einer Inventur ist das Inventar und dieses ist beispielsweise in die folgenden Positionen gegliedert:
Im Inventar werden die Vermögensgegenstände nach ihre Liquidierbarkeit in Anlagevermögen und Umlaufvermögen unterteilt. Unter dem Begriff Liquidierbarkeit wird verstanden, wie schnell sich das Anlagegut wieder in Geld umsetzen lässt.
Das Reinvermögen – bzw. das Eigenkapital – errechnet sich aus der Differenz zwischen den Vermögensgegenständen und Schulden.
Bei der Inventur muss zwischen der körperlichen Inventur und der Buchinventur unterschieden werden. In der körperlichen Inventur wird das gegenständliche Inventar, wie beispielsweise Lagerbestände, fertige und halb fertige Waren, Maschinen, Rohstoffe etc. – also alles greifbare erfasst. Bei dieser Inventur wird gemessen, geschätzt, gezählt und gewogen. In Bestandslisten werden die Ergebnisse eingetragen, wobei auch der Zustand berücksichtigt wird. Die Buchinventur. Sie umfasst die Schulden, das Guthaben, die Verbindlichkeiten an Lieferanten und Geldgeber sowie alle Forderungen und auch diese Ergebnisse werden in Aufzeichnungen der Buchhaltung festgehalten.
Bereits bei der Aufnahme der Geschäftstätigkeit wird eine Inventur durchgeführt und in der Folgezeit dann zwingend einmal jährlich und auch bei der Aufgabe des Unternehmens. Dabei kommen die verschiedensten Anwendungsverfahren zum Einsatz:
Das gesamte Inventar wird als Ergebnis der Durchführung der Inventur dargestellt, und zwar an gegenständlichen wie auch an nicht gegenständlichen Werten und Verbindlichkeiten. Dargestellt wird das Inventar in einem Verzeichnis, welches bei der Inventur erstellt wird und diese umfasst:
Somit umschließt das Inventar jede Art von Sachwerten und Bargeldern des Unternehmens sowie die finanzielle Situation des Unternehmens, die Liquidität. Wichtig ist, dass die Erfassung lückenlos dargestellt werden muss, zudem muss sie fehlerfrei sein und in allen Punkten den Tatsachen entsprechen.
Das Vermögen und die Schulden lassen sich wiederum in untergeordnete Kategorien einteilen, wobei das Vermögen in das Anlagevermögen und das Umlaufvermögen aufzugliedern ist:
Dieses besteht aus Gegenständen des Unternehmens, die allerdings nicht für den Verkauf bestimmt sind und ausschließlich dem Produktions- bzw. Leistungsprozess dienen.
Dieses besteht aus den Vermögenswerten, die „Umlaufend“ sind, also dem Unternehmen nur für eine kurze Zeit gehören bzw. angehoeren und dann zum Schluss umgesetzt werden.
Eine ähnliche Unterteilung muss bei den Schulden für das Inventar vorgenommen werden. Die Schulden werden aufgegliedert in.
Wie bereits erklärt, werden im Inventar die einzelnen Sachwerte aufgelistet, die dann in der Bilanz zu Bilanzposten zusammengefasst werden. Beispielsweise werden im Inventar Maschinen einzeln mit ihrem jeweiligen Wert und der Stückzahl aufgelistet. Diese werden dann im Konto technische Anlagen und Maschinen in der Bilanz zugeordnet. Die Angaben in der Bilanz, beziehen sich jedoch ausschließlich auf den Wert der Maschinen und weisen keine Mengenangaben auf. Bei dem Inventar handelt es sich um eine Liste, die während der Bilanz in Kontenform erfasst wird. Sollten sich bei dem Inventar Abweichungen zwischen Soll- und Istbestand ergeben, dann ist der Sollbestand zu korrigieren. Diese Differenzen fließen dann voll erfolgswirksam in die GuV ein.
In der Regel ist die Stichtagsinventur am 31.12. eines Kalenderjahrs vorzunehmen. Die Bestände müssen mengenmäßig zu dieser Inventur erfasst werden und in Listen festgehalten werden. Eine zeitversetzte Inventur darf nur innerhalb einer Frist von 10 Tagen vor oder nach dem Stichtag erfolgen. Die zwischen dem Aufnahmetag und dem Stichtag zu verzeichnenden Zu- und Abgänge, müssen mengen- und wertmäßig fortgeschrieben bzw. zurückgerechnet werden. An den Anschaffungskosten errechnet sich der Wert der Güter und eine Abwertung für beschädigte Güter des Umlaufvermögens ist zulässig. Doch Wertsteigerungen sind nicht erlaubt nach dem Niederstwertprinzip.
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